Die Schulbegleitung zielt auf eine erfolgreiche Eingliederung des Schülers in die Klassen-
und Schulgemeinschaft ab. Die Hilfestellungen
bezwecken die Befähigung zu möglichst selbstständigem Handeln. Integrationshelfer (Schulbegleiter) schreiten daher nur ein, wenn das Kind eine Aufgabe und/oder eine Handlung nicht
alleine bewältigen kann. Sobald die Kinder
besser zurecht kommen, zieht sich der Helfer nach und nach etwas mehr zurück.
Wenn Sie als Elternteil hiervon betroffen sind und Hilfe benötigen, zögern Sie nicht und
kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern
und finden gemeinsam eine Lösung, die für
alle Beteiligten eine spürbare Verbesserung
der Situation mit sich bringt.
- Betreuung der Schüler*innen auch in Situationen, in denen nicht immer eine Lehrkraft anwesend ist
- Schüler*innen zeigen wie mit Stresssituationen umzugehen ist
- Unterstützung körperlich eingeschränkter Schüler*innen
- Betreuung autistischer Schüler*innen
- Regelverletzungen besser wahrzunehmen, Regeln zu verstehen und besser befolgen zu können
- Schüler*innen aufzeigen, wie sie stressbehaftete Situationen umgehen können
- Unterstützung, möglichst konzentriert und fokussiert am Unterricht teilzunehmen
- Gefährliche Situationen zu vermeiden
- Emotionalen Beistand leisten
- Schüler*innen Sicherheit geben
Aufgaben eines Schulbegleiters
Für Schüler*innen mit Förderbedarf
Seit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung 2009 steht auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen der Besuch einer Regelschule offen.
Im Rahmen der Inklusion steigt der Bedarf an Schulbegleiter*innen in allen Schulformen stetig an. Kinder mit geistiger,
seelischer und körperlicher Behinderung benötigen im Schulalltag Hilfestellungen, die eine einzelne Lehrkraft
alleine kaum geben kann. Als Lehrer/in von 20 bis 30 Schüler*innen ist es nicht möglich, die Aufmerksamkeit nur auf eine/n Schüler*innen zu richten. Zum einen würde der Unterricht leiden, zum anderen würden auch die übrigen Schüler*innen irgendwann unruhig werden und zu stören beginnen.
Wer ständig zerrissen ist zwischen den Anliegen des
förderbedürftigen Kindes und der übrigen Klasse, steht auch bei größtem Engagement vor einer praktisch unlösbaren Aufgabe. Zumal oft auch keine entsprechende Qualifikation als Sonderschullehrkraft vorliegt.
Aus diesem Grund ist zusätzliche Unterstützung vonnöten, welche durch einen Schulbegleiter sichergestellt werden kann. Denn nur so kann eine gelungene Inklusion erreicht werden.